Schweinehalter können Fördergelder beantragen
Mit der Förderrichtlinie vom 3. Januar 2020 stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) Haushaltsmittel zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Ferkelerzeuger können ab sofort entsprechende Förderanträge stellen.
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Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern angeboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, beziehungsweise maximal mit bis zu 5000 Euro je Unternehmen gefördert.
Gemäß den zugrundeliegenden beihilferechtlichen Vorschriften (Beihilferechtliche Vorschriften) ist die wesentliche Voraussetzung der Gewährung einer Förderung, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird. Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung beziehungsweise dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt. Förderfähig sind nur solche Narkosegeräte, die von einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Stelle in Bezug auf Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes zertifiziert sind.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind.
Näheres beschreibt und regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) vom 3. Januar 2020.
Landwirtschaftliche Betriebe können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.
Formulare und Informationen sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.
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