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Gesundheitszertifikate für rumänische Arbeitskräfte

Das rumänische Amt für Migration der Arbeitskräfte fordert weiterhin Gesundheitszertifikate für jede ins Ausland vermittelte Saisonkraft an, weil es "eine ärztliche Untersuchung angesichts der in der Vergangenheit festgestellten Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchungen für zwingend erforderlich" hält.
Veröffentlicht am
Ein Erlass des rumänischen Ministeriums für Arbeit, Soziale Solidarität und Familie, wonach ein solches Zertifikat für nach Deutschland vermittelte rumänische Saisonkräfte nicht mehr erforderlich sein sollte, war wegen der vom Amt für Migration erhobenen Einwände nicht in Kraft getreten. Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben die rumänische Seite mehrfach darauf hingewiesen, dass nach deutschem Recht eine spezielle Gesundheitsuntersuchung nicht erforderlich sei. Dennoch hält die rumänische Seite an ihrer Gesundheitsprüfung fest, so dass wohl weiterhin von rumänischen Behörden ein Gesundheitszertifikat von den Saisonarbeitskräften angefordet werden wird.
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