Verfassungsbeschwerde gegen Ferkelaufzuchtanlage nicht angenommen
Zwei Anwohnerinnen einer Ferkelaufzuchtanlage in Niedersachsen sind mit ihren juristischen Mitteln gegen den Betrieb endgültig gescheitert.
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In einer kürzlich ergangenen Entscheidung nahm das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen einen für die Klägerinnen negativen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle nicht an (2 BvR 280/11). Der Beschwerde komme keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, so die Karlsruher Richter. Das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der geplanten Anlage sei ordnungsgemäß durchgeführt worden und beruhe nicht auf einem Regelverstoß. Die Beschwerdeführerinnen hatten ihre Klage mit den mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Immissionen begründet und moniert, sie seien nicht gehört worden. Zudem hatten sie einem beteiligten Sachverständigen Parteilichkeit vorgeworfen. Das...

