Tipps zum Einstellen von Saison-AKs aus Kroatien
Das Einstellen eines kroatischen Saisonbeschäftigten wird ab 1. Juli 2013 einfacher. Denn er braucht weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis, will er eine maximal sechsmonatige Saisonbeschäftigung in Deutschland ausüben.
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Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union (EU) beigetreten. Kroatische Staatsbürger können seitdem ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die Beitrittsverträge sehen aber eine siebenjährige Übergangsfrist vor, in der die nationalen Staaten den Arbeitsmarktzugang beschränken können. Bis Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit (spätestens 1. 7. 2020) benötigen kroatische Arbeitnehmer, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, deshalb eine Arbeitserlaubnis-EU. Diese ist bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Regelungen für die Saisonbeschäftigung Keine Arbeitserlaubnis-EU benötigen kroatische Staatsangehörige, die eine bis zu sechsmonatige...