GVO-Pläne der EU kritisiert
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Am letzten Mittwoch (22. April 2015) veröffentlichte die EU-Kommission ihren Reformvorschlag zur Zulassung von GVOs. Die Kommissare votierten für eine „opt-out“ Lösung, wonach EU-Mitgliedsstaaten nicht nur den Anbau von GVO auf ihrem Gebiet verbieten können, sondern auch die Verwendung von GV-Lebens- und Futtermitteln.
Der DBV lehnt Pläne der EU-Kommission für eine Renationalisierung der Importzulassungen von gentechnisch veränderten Agrarprodukten ab. „Die Pläne von Kommissionspräsident Juncker machen den gemeinsamen europäischen Markt kaputt. Es muss an einem einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Importe aus Drittländern festgehalten werden. Ansonsten wird auch der Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt untergraben. Und Landwirte müssen im EU-Binnenmarkt darauf vertrauen können, dass Futtermittel nach einheitlichen Kriterien verwendet werden können“, stellt der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, in einer ersten Reaktion fest.
Die Argumentation der EU-Kommission, einzelne Mitgliedstaaten könnten die Verwendung bestimmter GVO in „ihrer“ Lebensmittelkette untersagen, hält Hemmerling angesichts der engen europäischen Integration der Agrar- und Le-bensmittelwirtschaft für weltfremd. Der DBV erinnerte hingegen die EU-Kommission daran, endlich einen Vorschlag für eine europäische Prozesskennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorzulegen. Diese Forderung nach mehr Wahrheit und Klarheit bei der Kennzeichnung habe sich auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu eigen ge-macht, schreibt der Verband.
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