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Industrieobst

Mostobst wieder gefragter

Nach der vorjährigen Preismisere für Mostäpfel und -birnen wollen die Verarbeiter in Baden-Württemberg nun wieder mehr bezahlen. Erste Betriebe starten am 24. August mit der Erfassung.
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Äpfel für die Saftpresse sind in diesem Jahr kleiner als üblich. Die Trockenheit lässt grüßen.
Äpfel für die Saftpresse sind in diesem Jahr kleiner als üblich. Die Trockenheit lässt grüßen.Singler
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Die Mostobstsaison steht bevor. Die ersten Fruchtsaftbetriebe starten die Erfassung am Montag, 24. August. Aus Erzeugersicht ist die Marktlage entspannter als zum Saisonstart vor einem Jahr, ergab eine aktuelle BWagrar-Marktumfrage.

"Uns rufen seit zwei Wochen vermehrt Kunden an, wann wir denn mit der Erfassung von Mostobst beginnen“, hieß es Mitte August bei einem Fruchtsaftbetrieb im östlichen Württemberg. Die Mostobstbäume stehen in der Region zwischen 400 bis 500 Metern Höhe und werfen teilweise Äpfel und Birnen ab, die die Bewirtschafter nicht auf der Wiese verrotten lassen wollten. Grund für den ungewöhnlichen Fruchtfall ist die massive Trockenheit, wie Keltereien aus dem ganzen Land bestätigen.

Das frühe Obst ist bei den Mostereien im Südwesten eigentlich nicht so gern gesehen. Der Ware fehlt es Ende August an der gewünschten Süße und Säure. Dennoch wollen die Fruchtsaftbetriebe ihre Kunden nicht gleich wieder vergraulen. Im Herbst vergangenen Jahres gab es deutschlandweit mit geschätzt 800.000 Tonnen Mostobst eine riesige Ernte, auch in Baden-Württemberg. Doch das Obst kam häufig nicht in der Verarbeitung an, weil es nicht mehr aufgelesen wurde. Grund: Die vom Start weg niedrigen Preise von 3,50 bis 4,00 Euro je Doppelzentner (100 Kilogramm). Im Herbst 2015 wollen die Fruchtsaftbetriebe im Südwesten ihren Rohstoff wieder besser bezahlen. Die Rede ist von einer Verdoppelung des vorjährigen Startpreises. "Die Erzeuger werden zufrieden sein", kündigte der Geschäftsführer des Verbands der deutschen Fruchtsaftindustrie in Bonn, Klaus Heitlinger, gegenüber BWagrar vielsagend an.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in BWagrar 34/2015, Seite 56. 

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