QS-Stichproben bei Fleisch angelaufen
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Die Stichproben-Audits erfolgen unangekündigt - der Termin darf dem Systempartner frühestens 24 Stunden vor dem Audit durch die zuständige Zertifizierungsstelle mitgeteilt werden. Die vorherige Benachrichtigung des Betriebes ist notwendig, um die Anwesenheit eines geeigneten Ansprechpartners beim Audit sicherzustellen.
Die Anforderungen in den Stichprobenaudits variieren von Stufe zu Stufe. In der Futtermittelwirtschaft wird beispielsweise überprüft, inwieweit die Vorgaben zu Lagermanagement und Qualitätserhaltung bei der Lagerung erfüllt sind. Daneben werden vor allem das HACCP-Konzept und die Lieferantenbewertung einer genauen Überprüfung unterzogen.
Zu den Kontrollschwerpunkten bei Schlacht-/Zerlegebetrieben zählen der Tierschutz bei der Schlachtung und die Arbeit des Tierschutzbeauftragten sowie die Befunddatenerfassung. In Verarbeitungsbetrieben und dem Fleischgroßhandel wird im Rahmen der Audits die Temperaturführung, Rückverfolgbarkeit sowie die Kennzeichnung der Rohstoffe und den QS-Warenbezug fokussiert.
In landwirtschaftlichen Betrieben, werden unter anderem die Biosicherheit, die gesicherte Kadaverlagerung und das Platzangebot für die Tiere einer Überprüfung unterzogen.
In den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels gilt es, die Kennzeichnung von QS-Ware sowie die Rückverfolgbarkeit und Herkunftskennzeichnung nachzuweisen.



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