Tierhalter können ab 20. November Liquiditätshilfe beantragen
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Ab dem 20. November 2015, dem Tag des Inkrafttretens, werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de) die Antragsunterlagen sowie weitere für die Beantragung erforderlichen Informationen bereitgestellt. Die Antragsfrist dauert bis zum 18. Dezember 2015.
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