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Finanzierung

Tierhalter können ab 20. November Liquiditätshilfe beantragen

Die Eilverordnung zum Liquiditätshilfeprogramm für Tierhalter (Tiersonderbeihilfenver-ordnung) wird am 19. November im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.
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Ab dem 20. November 2015, dem Tag des Inkrafttretens, werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de) die Antragsunterlagen sowie weitere für die Beantragung erforderlichen Informationen bereitgestellt. Die Antragsfrist dauert bis zum 18. Dezember 2015.

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