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Fleischerzeugung

Entlastung für kleinere Schlachtbetriebe

Künftig dürfen handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten.
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Ab März 2016 dürfen handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Damit wird ein nationales Verbot für kleine und mittlere Schlachtbetriebe aufgehoben. Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Mit der Aufhebung des Verbots entlasten wir kleine und mittlere Schlachtbetriebe und stärken auf diese Weise die regionale Lebensmittelproduktion. Immer mehr Verbraucher legen beim Lebensmittel-Einkauf Wert darauf, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern. Damit schaffen wir die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten – insbesondere im ländlichen und dörflichen Raum.“ Etwa fünf Prozent der deutschlandweit rund 5000 Schlachtbetriebe sind handwerklich strukturiert. Für diese 250 Betriebe wird das ansonsten geltende Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben werden. Dies entspricht den Ergebnissen einer EU-Inspektion kleiner und mittlerer Betriebe in Deutschland. Die entsprechende Verordnung, die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmitttelhygienerechts, soll im März 2016 in Kraft treten.
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