Seuchenbekämpfung
Neues EU-Tiergesundheitsgesetz wird ab 2021 angewendet
Das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten einigten sich auf ein neues EU-Tiergesundheitsgesetz, das die EU-Kommission bereits im Mai 2013 vorgeschlagen hatte.
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Darin wurden die verschiedenen europäischen Regelungen zur Bekämpfung von Tierseuchen zusammengefasst. Das bislang geltende Tiergesundheitsrecht der EU umfasst rund 400 Einzelakte und gilt deshalb als komplex und unübersichtlich. Nach Inkrafttreten am 20. April 2016 beginnt eine fünfjährige Übergangszeit, bis die neuen Regeln zur Anwendung kommen.
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