Schäden in allen Kulturen - Tipps von Versicherern
Das Sturmtief Elvira brachte am vergangenen Wochenende Unwetter mit Starkregen, Hagelschlossen, Orkanböen und Schäden für die Landwirtschaft in Millionenhöhe.
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Der Mai endet mit schweren Unwettern und Millionenschäden. Allein der Vereinigten Hagelversicherung (Vereinigte Hagel) wurden bislang 12.000 Hektar mit einer Versicherungssumme von knapp 25 Millionen Euro als geschädigt gemeldet. Diese Zahlen steigen stündlich weiter an, da die Landwirte bis zu vier Tage Zeit haben, ihren Schaden anzuzeigen und aktuelle Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes gelten. Die Schadenregulierung des Spezialversicherers ist bereits angelaufen.
Nach Firmenangaben traf es besonders schwer die Bezirksdirektionen Gießen, Alzey, Nürnberg und Stuttgart. Eine markante Gewitterlinie entwickelte sich über dem Sauerland und zog über den Reinhardswald bis nach Göttingen. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden war ebenfalls betroffen. Die Voreifel und das Mittelrheintal bildeten einen weiteren Schadenschwerpunkt innerhalb der Bezirksdirektion Alzey. In Baden-Württemberg waren die Linien zwischen Heidelberg und Würzburg sowie zwischen Ehingen und Nördlingen besonders betroffen. Auf der bayerischen Seite traf es schwerpunktmäßig den Großraum Augsburg sowie Regensburg bis fast an die tschechische Grenze.
Schäden quer durch alle Kulturen
Geschädigt wurden nahezu alle Ackerbaukulturen von Wintergetreide über Mais, Zucker-rüben, Raps bis hin zu Ackerbohnen. Abgeschlagene Ähren, zerfetzte Blätter oder angeschlagene Schotenansätze waren als Schäden zu verzeichnen. Durch Starkregen wurden darüber hinaus junge Rüben- und Maispflanzen verschlämmt und Kartoffeldämme freigespült. Aber auch Erdbeerplantagen, Salatköpfe oder junge Kohlpflanzen waren betroffen. Auch im Weinbau waren einzelne Schäden zu verzeichnen.
Was tun bei Gebäude- und Fahrzeugschäden?
Die Sparkassen-Versicherung (SV) rechnet aktuell in ihrem Geschäftsgebiet mit mehreren tausend Schäden und einem Schadenvolumen in Millionenhöhe. Die führende Gebäudeversicherer informiert, an wen sich Geschädigte wenden können.
Nach dem Unwetter – Schaden an Haus, Hausrat oder Auto?
Haben Sturm, Hagel oder Starkregen Schäden am eigenen Hab und Gut angerichtet, so sollte der Schaden unverzüglich gemeldet werden. Die Rufnummern stehen auf der Internetseite des Unternehmens. Ansprechpartner sind zudem die eigenen Geschäftsstellen und alle Geschäftsstellen der Sparkassen.
Für eine zügige Schadenregulierung sollten Kunden ihre Schäden fotografieren. Erste Maßnahmen, die den Schaden mindern, wie zum Beispiel das Leerpumpen und Trocknen der vom Wasser beschädigten Räume, sollten umgehend veranlasst werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden grundsätzlich vom Versicherer im vertraglichen Rahmen übernommen. Zudem ist eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erforderlich.
Was ist versichert? Schäden an Haus und Hausrat
Klassische Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken Schäden ab, die durch Sturm und Hagel entstehen. Allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist, was bei den meisten Policen der Fall ist. Ein Blick vor allem in ältere Versicherungsbedingungen schadet jedoch nicht. Denn nicht jede Police bietet diesen Schutz. Grundsätzlich gilt: Sturm herrscht ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
Eine Gebäudeversicherung sichert Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine sowie Masten ab. Die Versicherung zahlt auch bei abgedeckten Dächern, eingedrückten Fensterscheiben sowie Schäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen Häuslebauer eine Bauleistungsversicherung.
Verwüsten Sturm und Hagel die Wohnungseinrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Diese kommt auch für Folgeschäden auf, wenn beispielsweise das Dach abgedeckt und die Wohnungseinrichtung beschädigt wurde.
Schäden an Gebäuden und am Hausrat, die durch Überschwemmungen oder Hochwasser entstehen, werden als Elementarschäden bezeichnet. Dafür benötigen Immobilienbesitzer eine extra Elementarschadenversicherung, die mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.
Falls der Blitz direkt in Gebäude oder Einrichtungsgegenstände einschlägt, übernimmt in der Regel die Wohngebäude- oder Hausratversicherung den Schaden. Schäden an Elektroinstallationen und -geräten durch blitzbedingte Überspannung sind meist ebenfalls über die Wohngebäude- oder Hausrat-Police versichert.
Was ist versichert? Schäden an Fahrzeugen
Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden an Auto und Motorrad deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko zahlt bei Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels oder Hochwasser/Überschwemmung entstehen. Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden.
Der Versicherer übernimmt bei Sturm-, Hagel und Überschwemmungsschäden die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, sofern kein Totalschaden eingetreten ist. Bei einem Totalschaden ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Zur Ermittlung des vorhandenen Restwerts des beschädigten Autos sind unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich.
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