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Afrikanische Schweinepest

WTO: Russisches Embargo unrechtmäßig

Das russische Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus der EU verstößt gegen internationales Handelsrecht.
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Die Berufungsinstanz der Welthandelsorganisation (WTO) hat nun bestätigt, dass das im Jahr 2014 erteilte russische Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus der EU gegen internationales Handelsrecht verstößt. Danach hat Russland überzogen auf die Afrikanische Schweinepest in der EU reagiert und hätte stattdessen lediglich den Import aus den Regionen in Polen und den baltischen Ländern sperren dürfen, in denen die Seuche aufgetreten ist. Dennoch dürfte dieses Urteil aber kaum Auswirkung haben, da es nur eine Wiederaufnahme der Exporte von Tieren, Fett und Schmalz sowie Schlachtnebenerzeugnissen zur Folge hätte, die nicht vom später eingesetzten politischen Embargo betroffen sind.

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