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Neue Gebühren für Tierärzte

Bundesrat stimmt zu

Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat für die Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die eine Gebührenerhöhung vorsieht.
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Die jeweils vorgeschlagenen Erhöhungen von 12 Prozent für pauschale Gebühren und 30 Prozent für Beratungsgebühren wurden vom Bundesrat angenommen. Die GOT wird voraussichtlich Mitte August 2017 in Kraft treten. Im Vorfeld zur Bundesratsabstimmung hatte sich der Deutsche Bauernverband mit einem Schreiben an die Staatssekretäre der Länderagrarministerien gewandt, um erneut auf die unverhältnismäßig hohe Gebührenanhebung hinzuweisen.

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