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QS-Antibiotikamonitoring

Auf vollstände Daten achten

Schweine haltende Betriebe, für die am 1. November 2017 kein Therapie-Index in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann, verlieren die Lieferberechtigung für das QS-System. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
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Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotika-Datenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung (keine Antibiotikabehandlung) vorliegt. Falls die Daten noch nicht in der Antibiotika-Datenbank gemeldet sind, sollte dies vom Betrieb oder Tierarzt bis spätestens 31. Oktober 2017 erfolgen.

Hierbei sind die Behandlungen für die Zeit vom 1. April bis 30. September 2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen. Sofern keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter selber für jedes Kalenderquartal und ge-trennt nach Produktionsarten eine Nullmeldung abgeben.

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