Stichtagsmeldung an die HI-Tier
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter www.hi-tier.de). Je nach Bundesland wird diese Meldung von der zuständigen Tierseuchenkasse übernommen.
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