Weniger getrunken
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Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – machten 2017 mit 4,0 Millionen Hektolitern 4,2 Prozent des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2016 wurden in diesem Segment 1,2 Prozent weniger abgesetzt.
82,6 Prozent der gesamten Biermenge waren für den Inlandsabsatz bestimmt und wurden versteuert. Das waren 77,2 Millionen Hektoliter, 2,3 Prozent weniger als 2016. Steuerfrei (Exporte und Haustrunk) wurden 16,3 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt (– 3,1 Prozent). Davon gingen 9,7 Millionen Hektoliter in Länder der Europäischen Union (– 2,4 Prozent), 6,5 Millionen Hektoliter (– 4,1 Prozent) in Drittländer und 0,1 Millionen Hektoliter (– 6,6 Prozent) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.
Mit Beginn des EU-Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 wurde das Biersteuergesetz neu gefasst. Seitdem sind alkoholfreie Biere und Malztrunk nicht mehr Steuergegenstand. Ebenfalls nicht in den Bierabsatzdaten enthalten ist das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführte Bier. Seit 1993 hat sich der Bierabsatz insgesamt um 18,6 Millionen Hektoliter oder 16,6 Prozent verringert. Der versteuerte Inlandsabsatz hat in diesem Zeitraum um 26,6 Prozent abgenommen, wogegen sich der steuerfreie Bierabsatz in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt hat (+ 135,1 Prozent).
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