Ertragsschadensversicherung abklären
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Auf Grund der aktuellen Gefahr des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sind Neuabschlüsse von Ertragsschadenversicherungen für Schweinehalter nur noch bei wenigen Versicherern unter besonderen Auflagen möglich. Bei einem Neuabschluss einer Ertragsschadenversicherung gewähren die Versicherer den beantragten Versicherungsschutz in der Regel erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Wer bereits in der Vergangenheit eine solche Ertragsschadenversicherung abgeschlossen hat, für den ist es enorm wichtig, dass er seinen bestehenden Versicherungsvertrag ganz aktuell auf die versicherten Inhalte hin überprüft hat.
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