Verkaufs- und Lieferbedingungen überarbeitet
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Saatgutverkehr wurden überarbeitet. Für Praktiker soll die Lesbarkeit besser geworden sein.
- Veröffentlicht am
Am 17. Mai veröffentlichten der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV), der Bundesverband der Vermehrungsorganisationsfirmen e.V. (BVO) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) die überarbeiteten Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Saatgut (AVLB Saatgut).
Die AVLB Saatgut dienen einer an die Besonderheiten des Saatgutverkehrs angepassten Geschäftspraxis. Durch die Verwendung erreicht die Branche ein einheitliches Verständnis von Rechtsbegriffen wie etwa „prompte Lieferung“ und vermeidet so unnötige rechtliche Streitigkeiten. Zudem ermöglichen die AVLB Saatgut die optionale Anrufung eines Schiedsgerichts und enthalten Verfahren zur Beweissicherung bei Mängeln des Saatgutes.
Die Empfehlungen für allgemeine Geschäftsbedingungen im Saatgutbereich (ausgenommen Pflanzkartoffeln und Zuckerrüben) waren zuletzt im Jahr 2013 neu gefasst worden und wurden an einigen Stellen aktualisiert, um neuen rechtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen aus der Praxis Rechnung zu tragen. Eine Umstrukturierung der Abschnitte soll zudem die Lesbarkeit für den Praktiker verbessern.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.