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Belege für Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung sammeln

Versicherte in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, die sich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen wollen, müssen auch in diesem Jahr die Belege sammeln. Darauf hat der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen (BlK) in der vergangenen Woche hingewiesen.
Veröffentlicht am
Wie der BlK erläuterte, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder auch eine Praxisgebühr zu leisten. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent, für chronisch Kranke bei ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als Einnahmen zählen beispielsweise alle Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Renten sowie Bezüge aus einer Hofübergabe. Die Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen gilt laut BlK nur für das jeweilige Kalenderjahr. Das heißt, für das Jahr 2008 müssen wieder Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze geleistet werden. Wer im Jahr 2007 bereits von Zuzahlungen...
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