EU plant neue Futtermittelverordnung
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf über das Inverkehrbringen und die
Verwendung von Futtermitteln vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass Futtermittel-
hersteller zukünftig die Zusammensetzung der Einzelfuttermittel im Mischfutter nur noch
in absteigender Reihenfolge nennen müssen.
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Zwar wird dem Landwirt die Möglichkeit eingeräumt, die Zusammensetzung des Mischfutters beim Hersteller zu erfragen, jedoch kann dies der Hersteller mit dem Hinweis auf sein „geistiges Eigentum“ verweigern. In den Beratungen auf europäischer und nationaler Ebene forderte der Deutsche Bauernverband die Offenlegung der exakten Prozentgehalte der Einzelkomponenten im Mischfutter sowie Informationen zu Bestandteilen, Nährstoffen und Inhaltsstoffen.