"Region" ist das, was der Verbraucher darunter versteht
Wer Lebensmittel mit Herkunftshinweisen vertreibt und dabei in Werbung oder Kennzeichnung absichtsvoll Bezug auf Vorstellungen und Erwartungen der Verbraucher nimmt, muss dabei das Verständnis der Verbraucher zugrunde legen.
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So urteilte das Landgericht Offenburg, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Einzelhandelskette Edeka geklagt hatte. Das Unternehmen hatte unter seiner Marke ‚Gut & Günstig’ Speisequark verkauft, auf dessen Deckel der Hinweis ‚Frisch aus unserer Region’ gedruckt war. Verkauft wurde der so gekennzeichnete Quark unter anderem in Stuttgart und Konstanz. Der Genusstauglichkeitsstempel ließ jedoch vermuten, dass das Produkt aus dem Saarland stammte. Verbraucher verstehen einen Hinweis auf den regionalen Ursprung eines Lebensmittels als Qualitätsmerkmal, mit dem sie zum Beispiel Frische, kurze Transportwege oder die Haltung landestypischer Tierrassen verbinden. Die Verwendung des Slogans ‚Frisch aus unserer Region’ lässt...