Sperrzonen in Brandenburg teils aufgehoben
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Deshalb können diese Landkreise die dort ausgewiesenen Kerngebiete I und III sowie die Nutzungsbeschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft nun per Allgemeinverfügung aufheben, heißt es in einer Meldung des Deutschen Bauernverbands. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen sei wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt.
Eine Aufhebung der Beschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II (gefährdete Gebiete einschließlich Kerngebiete und Weiße Zonen) sei jedoch erst möglich, wenn in einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten kein ASP-Fall in dieser Zone aufgetreten ist.
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