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Nacherhebung zum Tierseuchenbeitrag 2008

Nach den zahlreichen Tierverlusten und hohen wirtschaftlichen Einbußen durch Blauzungenkrankheit im Jahr 2007 wurde im Jahr 2008 bundesweit eine verpflichtende Impfung der Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit verordnet. Die Kosten für den Impfstoff und die Tätigkeit der Impftierärzte wurden zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Tierseuchenkasse geteilt. Aufgrund der vorangegangenen hohen Belastungen der Rinderkasse durch BSE, sowie der Schafkasse durch Scrapie, musste der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse für diese Impfaktion eine Nacherhebung zum Tierseuchenbeitrag 2008 beschließen.

Veröffentlicht am
Für jedes Rind einschl. Wisent, Bison und Wasserbüffel (dazu gehören Kühe, Bullen (Stiere, Häge), Ochsen, Kalbinnen (Färsen), Rinder Kälber) wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag in Höhe von 1,00 Euro erhoben.Für jedes ein Jahr altes und älteres Schaf (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel) wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag von 1,25 Euro erhoben.Die Bescheide über die Nacherhebung werden mit den Jahresbescheiden zur Beitragsveranlagung 2009 verschickt. Hinweis zum Jahresbescheid 2009 Zusätzlich zum Tierseuchenbeitrag 2009 wird für die Rinder- und/oder Schafbesitzer 2009 ein Grundbeitrag von insgesamt 21 Euro festgesetzt. Dieser Betrag dient zur Teilfinanzierung der Blauzungenimpfung.2009 übernehmen die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und...
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