Für die Bewertung der Proben ist die gesetzlich festgelegte Rückstandsmenge für Streptomycin von 0,01 Milligramm pro Kilogramm maßgebend. Honigproben, welche diese Höchstmenge überschreiten, sind nicht verkehrsfähig. In diesem Jahr wurden 96 Honigproben beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg analysiert. 96 Prozent der Proben waren nicht zu beanstanden: In 71 Proben (74 Prozent) wurde kein Streptomycin gefunden, 21 Proben (22 Prozent) enthielten Spuren unterhalb des Grenzwertes. Bei vier Proben (4 Prozent) wurde der Höchstwert geringfügig überschritten, betroffen sind damit insgesamt 413 Kilogramm Honig. Im vergangenen Jahr betrug die betroffene Honigmenge 1.135 Kilogramm. Wie bereits in den vergangenen Jahren...