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Fettarm, fettreduziert oder light. Was bringt die neue Health Claims-Verordnung?

Fettarmer Käse, Light-Bier, Säfte mit Vitaminzusätzen A, C und E, ein Joghurt-Drink, der die Abwehrkräfte stärkt – viele Produkte werben mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Sie begegnen uns täglich im Supermarkt. Wie glaubwürdig sind ihre Gesundheitsversprechen?
Veröffentlicht am
Was künftig auf Lebensmittelpackungen stehen darf, regelt die Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben1 , die seit dem 1. Juli 2007 in der europäischen Gemeinschaft gilt. Damit wird es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln geben. Sie regelt auch, was unter „fettarm“, „ballaststoffreich“, „reich an Calcium“ oder „light“ zu verstehen ist. Primäres Ziel dieser Verordnung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herzustellen (Harmonisierung) und ein hohes Maß an Verbraucherschutz vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten. Nicht selten wird mit kaum haltbaren Aussagen wie „Rotwein ist gesund“ oder banalen Versprechungen wie „steigert das Wohlbefinden“ geworben. Ebenso soll die...
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