Gesucht: Vorbildliches Dorfgasthaus
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Die Zahl der Dorfgaststätten ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich zunehmend ein Bewusstsein für den Stellenwert entwickelt, den Dorfgaststätten für die Identität von Gemeinden im ländlichen Raum und deren Bewohner besitzen. Dabei dürfen sich Dorfgaststätten nicht länger auf die Rolle des Bewahrers eines klassischen Erbes, der „typischen“ Dorfgaststätte, reduzieren. Um ihr Überleben zu sichern, sollen sie durch innovative Konzepte ihre Attraktivität als Begegnungsstätte für die Menschen in der Umgebung erhalten und steigern. Dies kann gelingen, indem sie sich beispielsweise durch kulturelle Aktivitäten (musikalische Veranstaltungen, Kabarett, Theater, Ausstellungen usw.) oder zusätzliche Angebote (zum Beispiel Hofladen, Biergarten, Mittagessen für Schulen) einem breiteren Publikum öffnen.
Um diese Entwicklung zu fördern, stiftet der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. einen Preis für vorbildliche Dorfgasthäuser.
Für die Preisvergabe gelten folgende Bedingungen:
- Der Preis wird voraussichtlich alle zwei Jahre verliehen.
- Es können bis zu drei Preise verliehen werden. Die prämierten Dorfgasthäuser werden (jeweils) im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, die vom Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. durchgeführt wird, mit einer Plakette und Urkunde ausgezeichnet.
- Mit dem Preis sollen „vorbildliche Dorfgasthäuser“ ausgezeichnet werden. Dabei ist die Bedeutung für die Identität der Ortschaft/Raumschaft und ihrer Bewohner, das kulturelle Programm, die Bedeutung im Gemeinwesen, die Besucherfreundlichkeit, das kulinarische Angebot, die bauliche/räumliche Ausstattung und die Umsetzung von verschiedensten innovativen Konzepten jedweder Art maßgeblich.
- Bewerben können sich alle „Dorfgasthäuser“ im Regierungsbezirk Tübingen.
- Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Heimatpflege berufen wird. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Arbeitskreises, Kulturwissenschaftlern, Experten des ländlichen Raums und Gastronomiefachleuten zusammen.
- Bewerbungen sind zu richten an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 23, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen. Stichtag ist der 31. Juli 2014. Der Bewerbung sind Unterlagen beizufügen, die die Erfüllung der Preis-Kriterien belegen können (z.B. Bilddokumentation, Kernkonzept, Veranstaltungen, Personenkreis, Öffnungszeiten, Speise- und Getränkeangebot, evtl. Stellungnahme der Gemeinde usw.).
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hintergrundinformation:
Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. ist der Dachverband der in der Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen tätigen Organisationen und Verbände. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 unterstützt der Arbeitskreis Heimatpflege Vereine und Verbände, die sich mit der Heimat und der Heimatpflege beschäftigen.
Heimatpflege bedeutet für den Arbeitskreis vorwiegend mit ehrenamtlichem Engagement den wiedererkannten hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Heimatliebe und Weltoffenheit sind in einer globalisierten Welt keine Gegensätze. Der Begriff „Heimat“ wird weit und offen gefasst, er umfasst nicht nur Erinnerungskultur. Heimat ist keinesfalls Reservat für wenige, sondern bietet Raum für viele.
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