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Einkaufen wird wieder ein Stück transparenter

Ab 1. Januar 2008 muss auf allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden.
Veröffentlicht am
Diese Kennzeichnungspflicht galt bisher nur für Obst und Gemüse, das den EG-Vermarktungsnormen unterlag. Dazu gehörten zum Beispiel Äpfel, Blumenkohl, Paprika oder Spinat. Die kommende EU-weite Kennzeichnung verbessert die Möglichkeiten der Verbraucher, ihre Lebensmittel nach deren Herkunft auszuwählen. Muss zum Beispiel Brokkoli aus Ägypten auf dem Teller liegen, wenn es auch einheimisches Gemüse gibt? Die Wahlfreiheit liegt jetzt in der Hand des Käufers. Detailvorschriften gibt es momentan allerdings noch nicht. So kann auf dem Etikett zum Beispiel stehen "Isr. Thymian" oder "Chinakohl aus Spanien". In jedem Fall muss das Ursprungsland eindeutig hervorgehen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz...
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