Sprudel oder still
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Auf dem Etikett der Mineralwasserflasche sind alle für den Verbraucher relevanten Informationen aufgeführt. So lässt sich von der Verkehrsbezeichnung auf die Art des Mineralwassers schließen. Sie kann „Natürliches Mineralwasser“ oder „Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“ lauten. Wurde dem Wasser Kohlensäure zugesetzt, wird noch unterschieden in „Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ oder „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“.
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung regelt die rechtlichen Belange für natürliches Mineralwasser. Das muss aus unterirdischen, ursprünglich reinen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen stammen.
Ein Wasser mit mehr als 1500 mg/l Mineralstoffen weißt einen hohen Gehalt auf, während weniger als 500 mg/l ein Mineralwasser mit geringem Gehalt kennzeichnet.
Neben natürlichem Mineralwasser, das als einziges Wasser vor seiner Vermarktung amtlich anerkannt werden muss, gibt es noch Quell-, Tafel- und Heilwasser und selbstverständlich das Trinkwasser aus dem Wasserhahn.
Quellwasser wird direkt am Quellort abgefüllt.
Tafelwasser kann abgekühltes Trinkwasser sein. Aber auch eine Mischung verschiedener Wässer.
Heilwasser zählt zu den Arzneimitteln. Es muss gemäß Arzneimittelrecht zugelassen sein.
Trinkwasser muss in großen Mengen sicher und relativ kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Es wird regelmäßig vom zuständigen Gesundheitsamt kontrolliert.
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