Gesetz zur Brückenteilzeit
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung einer sogenannten Brückenteilzeit beschlossen. "Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Besonders Frauen arbeiten nach der Familienphase überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und bleiben beruflich dort 'stecken'. Dass dies durch das neue Gesetz geändert wird ist gut, auch um weibliche Altersarmut zu bekämpfen", sagt Brigitte Scherb, Präsidentin des
Deutschen LandFrauenverbandes (dlv).
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach dem neuen Gesetz ab dem 1.
Januar 2019 in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten Anspruch auf eine
befristete Teilzeitphase geltend machen. Nach maximal fünf Jahren endet
diese Phase. Danach muss der Arbeitgeber eine Rückkehr in Vollzeit
ermöglich. "Für Frauen in größeren Betrieben gibt es dann endlich die
Möglichkeit, der Teilzeit-Falle rechtlich zu entkommen. Die große
Schwachstelle des Gesetzes ist aber der Schwellenwert von 45 Beschäftigten",
sagt dlv-Präsidentin Brigitte Scherb.
Denn in Deutschland arbeiten rund 15 Millionen Menschen in Betrieben mit
weniger als 45 Beschäftigten. "Im ländlichen Raum sind es vor allem die
Frauen, die in kleineren Unternehmen arbeiten. Als Altenpflegerin, als
Erzieherin oder Verkäuferin haben sie meistens weniger als 45 Kollegen und
Kolleginnen. Diese typischen 'Frauenberufe' werden vom Gesetz ausgeklammert.
Damit muss die Frage gestellt werden: Geht das Gesetz an den Betroffenen
vorbei?"
Der Deutsche LandFrauenverband setzt sich schon lange damit auseinander, was
lange Teilzeitphasen im Lebensverlauf für Frauen bedeuten. Schon in zweiter
Auflage bildet der dlv mit Unterstützung des BMFSFJ regionale
Equal-Pay-Beraterinnen aus. Diese klären in ländlichen Regionen über die
Gefahren von Teilzeit und Minijobs auf und zeigen Frauen und Männern Wege
zur partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit auf.
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