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Zivi auf dem Hof

Der Verein Landbildung Rheinland hat aktuell noch freie Zivildienstplätze als landwirtschaftlicher Betriebshelfer zu vergeben. Darauf hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) vergangene Woche hingewiesen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt oder Gärtner sei dabei für den Bewerber zwingend notwendig, um den Anforderungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben gerecht werden zu können, erläuterte der RLV.
 

Veröffentlicht am
Der Zivildienstleistende habe den Vorteil, dass die Zivildienstzeit als Gehilfenjahr in seinem beruflichen Werdegang anerkannt werde. Neun Monate lang gelte es, auf den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus die Arbeitskraft des kranken Betriebsleiters oder dessen Ehegatten zu ersetzen. In dieser Zeit könne der Zivildienstleistende berufsnah eingesetzt werden und dabei zugleich den Landwirten beziehungsweise Gärtnern und deren Familien in schwierigen Situationen helfen. (AgE) Kontakt: Verein Landbildung Rheinland, Telefon 0228/52006-28
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