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Neue Zuständigkeit für kroatische Saisonarbeitnehmer

Die Zuständigkeit für das Arbeitserlaubnisverfahren von Saisonarbeitern hat zum 1. Juli gewechselt. Anträge für die noch zulassungspflichtigen Erntehelfer aus Kroatien werden seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von den sechs regionalen Arbeitserlaubnisteams der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) erledigt, sondern von einem zentralen Team in Bonn.

Veröffentlicht am
Das für Baden-Württemberg bislang zuständige Arbeitserlaubnis-Team in Duisburg bearbeitet aber weiterhin sonstige Arbeitsgenehmigungsverfahren wie zum Beispiel eine über sechs Monate hinaus gehende Beschäftigung rumänischer oder bulgarischer Arbeitskräfte. Anträge, die bereits vor diesem Zeitpunkt gestellt wurden, werden in dem bislang zuständigen Arbeitserlaubnis-Team abschließend bearbeitet, einschließlich der Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU. Kontaktadresse: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Bonn, Team 322 - Arbeitsmarktzulassung, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228/713-1329, E-Mail: ZAV-Bonn.Saisonarbeitnehmer@arbeitsagentur.de Beschäftigung über sechs Monate hinaus Seit 1. 1. 2012 können rumänische oder...
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