Neue Zuständigkeit für kroatische Saisonarbeitnehmer
Die Zuständigkeit für das Arbeitserlaubnisverfahren von Saisonarbeitern hat zum 1. Juli gewechselt. Anträge für die noch zulassungspflichtigen Erntehelfer aus Kroatien werden seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von den sechs regionalen Arbeitserlaubnisteams der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) erledigt, sondern von einem zentralen Team in Bonn.
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