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Pflanzenschutzmittel

Notfall-Zulassung muss bleiben

Der Aktionsplan zum Pflanzenschutz eröffnet für den Obst- und Gemüsebau neue Strategien zur Bekämpfung wichtiger Schadorganismen, die bisher ein extremes Problem in der Praxis darstellen. Dies stellte der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse im Deutschen Bauernverband (DBV), Jens Stechmann, auf einer Sitzung mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin fest. Einig waren sich die Obst- und Gemüsebauern mit den Vertretern des BVL unter Führung ihres Präsidenten Dr. Helmut Tschiersky, mit dem Aktionsplan die Planungssicherheit für Pflanzenschutzverfahren im Obst- und Gemüsebau zu verbessern und mittel- und langfristig „Notfall-Zulassungen“ zu ersetzen.
Veröffentlicht am
Die Gesprächsrunde stimmte darin überein, dass dies aber nur erreicht wird, wenn ausreichend Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel nach normalem Zulassungsverfahren den Betrieben zur Verfügung stehen. Sollte das normale Zulassungsverfahren nicht möglich sein, seien „Notfall-Zulassungen“ im Obst- und Gemüsebau weiterhin unverzichtbar. Bei den Zulassungen geht man von folgender Prioritätenliste einvernehmlich aus: Im Obstbau müssen Bekämpfungsstrategien für den Feuerbrand, die Schildläuse, die Apfelblutlaus, die Wanzen, die Kirschfruchtfliege und die neue Kirschessigfliege kurzfristig formuliert werden. Im Gemüsebau geht es vorrangig um die Weißen Fliegen, die Kohlmotten, Schildläuse, die grüne Salatblattlaus, Gemüsefliegen, Kohlfliegen,...
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