Pflanzenschutzmittelzulassung
Mehr Arbeit für die Behörden
Auf die Zulassungsbehörden kommt ab Sommer 2015 mehr Arbeit zu: Zukünftig muss geprüft werden, ob es für spezielle, gelistete Stoffe, die zugelassen werden sollen, nicht eine risikoärmere Lösung gibt.
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Die Europäische Kommission hat mit der jetzt beschlossenen Durchführungsverordnung, die eine Liste mit 77 zu ersetzenden Wirkstoffen („Substitutionskandidaten“) festlegt, die Grundlagen für eine weitere Hürde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen: die sogenannte vergleichende Bewertung. Für die Zulassungsbehörden in Deutschland und den anderen EU-Staaten bedeutet das, dass sie ab August 2015 jeden neuen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen der gelisteten Wirkstoffe enthält, darauf prüfen müssen, ob möglicherweise risikoärmere Lösungen zur Verfügung stehen. „Was in der Theorie gut klingt, hat in der Praxis seine Tücken. Die Behörden müssen jetzt eine Vielzahl von zusätzlichen Erwägungen bei der...
