Calypso in Busch- und Stangenbohnen mit längerer Wartezeit wieder zulässig
In Bezug auf Thiacloprid wurden mit der Verordnung (EU) 2015/1200 mehrere Rückstandshöchstgehalte geändert. Die neuen Höchstgehalte sind in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr einhaltbar. Deshalb mussten die betroffenen Anwendungsgebiete von Calypso angepasst werden. Die Genehmigung gegen Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland ist wieder vorgesehen, die Wartezeit wurde von 7 Tage auf 14 Tage erhöht.
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