Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz Sonderkulturen

Pirimor Granulat in vielen Anwendungsgebieten im Gewächshaus nicht mehr zulässig

Mit der Verordnung (EU) 2016/71 wurden Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb abgesenkt. Die neuen Höchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 16. August 2016 erzeugt werden. Sie sind in einigen Kulturen nicht mehr einhaltbar. Deshalb werden die betroffenen Genehmigungen mit Wirkung vom 16. August 2016 widerrufen.
Ab diesem Tag ist die Anwendung von Pirimor Granulat im Gewächshaus gegen Blattläuse und Blattläuse als Virusvektoren in Spinat, Stielmangold, Schnittmangold, Winterportulak, Sommerportulak und Gelber Portulak nicht mehr zulässig.

Veröffentlicht am
Stielmangold
StielmangoldSteinhauer
Weiterlesen mit unserem...
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.