Pirimor Granulat in vielen Anwendungsgebieten im Gewächshaus nicht mehr zulässig
Mit der Verordnung (EU) 2016/71 wurden Rückstandshöchstgehalte für Pirimicarb abgesenkt. Die neuen Höchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 16. August 2016 erzeugt werden. Sie sind in einigen Kulturen nicht mehr einhaltbar. Deshalb werden die betroffenen Genehmigungen mit Wirkung vom 16. August 2016 widerrufen.
Ab diesem Tag ist die Anwendung von Pirimor Granulat im Gewächshaus gegen Blattläuse und Blattläuse als Virusvektoren in Spinat, Stielmangold, Schnittmangold, Winterportulak, Sommerportulak und Gelber Portulak nicht mehr zulässig.
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