Zulassungsänderungen für die Wirkstoffe Folpet und Tolclofos-methyl
Mit der Verordnung (EU) 2016/156 wurden die Rückstandshöchstgehalte der genannten Wirkstoffe für bestimmte Kulturen abgesenkt. Wo die abgesenkten Werte nicht eingehalten werden können, musste das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für bestimmte Anwendungsgebiete widerrufen bzw. das Ruhen der Zulassung anordnen.
Die Anwendungen von Ridomil Gold Combi (Wirkstoffe: Folpet + Metalaxyl-M) in Dicke Bohne, Kohlrabi, Endivien und Kopfsalat, Spinat und Zwiebelgemüse wurden zum 26. August 2016 widerrufen. In diesen Kulturen darf Ridomil Gold Combi ab diesem Tag nicht mehr angewendet werden.
Die Zulassungen von Risolex und Risolex flüssig (Wirkstoff: Tolclofos-methyl) ruhen ab dem 26. August 2016 vollständig. Die beiden Mittel dürfen ab diesem Tag nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor.
Die neuen Rückstandshöchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. August 2016 produziert werden. Wurden Risolex, Risolex flüssig oder Ridomil Gold Combi in den genannten Anwendungsgebieten vor dem 26. August 2016 angewendet, sind die erzeugten Lebensmittel unbefristet verkehrsfähig.
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