Auswertung zur Saatgutqualität
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Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie sich das in Niedersachsen produzierte Saatgut hinsichtlich der wesentlichen Qualitätsparameter im Vergleich zu den qualitativen Mindestanforderungen des Gesetzgebers darstellt.
Dazu werden einerseits Ergebnisse einer Vielzahl von Proben aus dem Zertifizierungsverfahren einer näheren Betrachtung unterzogen und diese dann auch mit Daten aus der Praxis, wie sie beispielsweise das Datenmaterial aus der Saatgutverkehrskontrolle zu liefern vermag, verglichen.
Zusätzlich wurden auch noch Untersuchungsergebnisse aus dem so genannten NOB-Verfahren mit in die Betrachtung einbezogen, da dieses Verfahren mittlerweile in 15 meist größeren Aufbereitungsbetrieben in Niedersachsen und 76 Betrieben in Deutschland etabliert ist.
Das NOB-Verfahren
Dieser alternative Weg der Zertifizierung begründet sich auf § 12 (1b) Saatgutverordnung. Hier eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass nicht alle Saatgutpartien grundsätzlich der Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden müssen, wie es im weiterhin möglichen, herkömmlichen Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
Vielmehr sieht der Gesetzgeber zur Absicherung der Saatgutqualität eine amtliche Nachkontrolle des abschließend aufbereiteten Saatgutes in Form von 20 % Kontrollproben vor. Denn von dem aufbereiteten Saatgut muss je 30 Tonnen mindestens eine Probe gezogen und für eine etwaige Überprüfung bereitgestellt werden. Nebenher wird auch der Frage nachgegangen, wie sich das meist vom Züchter gelieferte Ausgangsmaterial (Vorstufen-/Basissaatgut) qualitativ im Vergleich zum Produkt Z-Saatgut darstellt.
Daten von 2013 bis 2017 untersucht
Sowohl für Vorstufen-/Basismaterial als auch für Zertifiziertes Saatgut wurden die Jahre 2013 – 2017 analysiert und da die gleiche Analyse auch schon für den Zeitraum 2007 – 2012 erstellt wurde, mit diesem verglichen, um etwaige Entwicklungen erkennen zu können. Auf die Darstellung der einzelnen Jahre kann verzichtet werden, weil zwar durchaus interessante und nachvollziehbare Unterschiede z. B. bei der Darstellung der Tausendkornmassewerte zu Tage treten und auch gewisse Unterschiede bei den Keimfähigkeitsergebnissen vorhanden sind, die aber letztlich für die Gesamtbetrachtung der Qualitätsaspekte nicht entscheidend sind.
Das Ergebnis für Winterweizen
Die Auswertung von 1.461 Winterweizenproben aus der Anerkennung im Vorstufen- und Basisbereich ergab für die Jahre 2013 – 2017 als Mittelwerte eine Keimfähigkeit von 98 % und eine technische Reinheit von 99,92 %. Exakt 97 % der geprüften Partien waren besatzfrei; damit waren diese Werte etwas besser als die bereits guten Werte aus 2007 – 2012. Allerdings waren die Besatzwerte in den Partien mit Besatz (3 %) geringfügig höher als im vorherigen Vergleichszeitraum.
Die Auswertung von 4.356 Winterweizenproben aus der Anerkennung im Z-Bereich ergab für die Jahre 2013 – 2017 als Mittelwerte eine Keimfähigkeit von 98 % und eine technische Reinheit von 99,83 %. Annähernd 87 % der geprüften Partien waren besatzfrei, was einer spürbaren Verbesserung gegenüber 2007 – 2012 (82 %) gleichkommt. Die Besatzwerte in den Partien mit Besatz (13 %) waren mit denen im vorherigen Vergleichszeitraum vergleichbar.
So schnitt Wintergerste ab
Die Auswertung von 566 Wintergerstenproben aus der Anerkennung im Vorstufen- und Basisbereich ergab für die Jahre 2013 – 2017 als Mittelwerte eine Keimfähigkeit von 98 % und eine technische Reinheit von 99,92 %. Von den geprüften Partien waren 88 % besatzfrei. Das liegt geringfügig unter den Werten aus 2007 – 2012, hier waren knapp 90 % ohne Besatz.
Die Auswertung von 3.136 Wintergerstenproben aus der Anerkennung im Z-Bereich ergab für die Jahre 2013 – 2017 als Mittelwerte eine Keimfähigkeit von 97 % und eine technische Reinheit von 99,84 %. Knapp 71 % der geprüften Partien waren besatzfrei, was einer spürbaren Verbesserung gegenüber 2007 – 2012 (65,9 %) gleichkommt.
Ergebnisse je nach Prüfungsart
Bei der Überprüfung der Z-Saatgutqualitäten im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden im Wesentlichen die Ergebnisse aus der Anerkennung bestätigt.
Tendenziell lagen die Werte für die einzelnen Qualitätsparameter, vermutlich im Zusammenhang mit weiteren Aufbereitungsgängen bei dem in Saatgutverkehr befindlichen Partien, etwas unter den sehr hohen Werten aus der Anerkennung.
Geringer Besatz
Auch die Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle zeigen bei beiden Fruchtarten einen spürbaren Anstieg an Partien ohne jeglichen Besatz an. So stieg bei Winterweizen der Anteil an besatzfreien Partien um 5,6 % auf jetzt fast 87 % und bei Wintergerste um 7,3 % auf fast 71%.
Gleichzeitig gingen in den Partien mit Besatz die durchschnittlichen Werte hinsichtlich Getreidebesatz um fast 11% bei Weizen und gut 8 % bei Gerste zurück. Beim Besatz mit anderen Arten als Getreide betrug der Rückgang bei Weizen knapp 17 % und bei Gerste gut 15 %. Schon im vorherigen Zeitraum wurden die gesetzlichen Grenzwerte weit unterschritten.
NOB-Verfahren bestätigt bisherige Ergebnisse
Der Vergleich der Kontrollprobenergebnisse aus dem NOB-Verfahren mit den Werten aus dem üblichen und immer noch deutlich überwiegenden Anerkennungsverfahren und den SVK-Ergebnissen bestätigt grundsätzlich die bisherigen Ausführungen. Tendenziell ist der Anteil an besatzfreien Partien im NOB-Verfahren bei Wintergerste noch höher und bei Winterweizen etwas niedriger.
Die Besatzwerte selbst, in Partien mit Besatz, sind in beiden Verfahren in etwa gleich. Die Beanstandungsrate in der Saatgutverkehrskontrolle ist allerdings geringer als im NOB-Verfahren, was bei 1,6 % der Partien zu einer Rücknahme der Anerkennung führt, wobei Winterweizen stärker betroffen ist als Wintergerste.
Gute Qualitäten bestätigt
Sowohl Winterweizen als auch Wintergerste konnten in allen Kategorien in der Anerkennung hervorragende Ergebnisse in der Qualität vorweisen, wobei nicht unerwartet das Material aus dem Vorstufen- und Basisbereich noch etwas besser als das Material aus dem Z-Bereich war. Sowohl Vorstufen- und Basissaatgut als auch Z-Saatgut zeigen eine deutlich bessere Qualität als vom Gesetzgeber in der nationalen Saatgutverordnung und in der EU-Gesetzgebung gefordert. Bei Z-Saatgut ist der Anteil an besatzfreien Partien deutlich erkennbar angestiegen, sprich hier wurde eine nochmalige Verbesserung erreicht.
Insgesamt wurde die gute Qualität deutschen Saatguts bestätigt, auch im Vergleich zu Saatgutherkünften aus anderen EU-Staaten, Verbesserungen sind aber auch hier noch möglich. Die nationalen gesetzlichen Anforderungen nach der Saatgutverordnung werden mehr als erfüllt, demzufolge wird den Anforderungen nach EU-Saatgutrecht in besonderem Maße Genüge getan.
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