Raus mit der Maus
- Veröffentlicht am

Damit sich Mäuse in Obstanlagen nicht erst breit machen, können vorbeugend Maßnahmen getroffen werden. Dazu zählen:
- Baumstreifen frei von Bewuchs halten und Fahrgassen nochmals spät mulchen, um den Tieren über Winter die Deckung zu nehmen
- Fallobst vollständig zerkleinern, damit eine schnelle Zersetzung erfolgen kann, so dass Mäuse nicht angelockt werden. Dabei ist es sinnvoll, angrenzende Flächen mit einzubeziehen
- Jungbäume von Hochstämmen gegen Wühlmäuse in Drahtkörbe pflanzen
- Sitzstangen für Greifvögel kontrollieren und gegebenenfalls reparieren oder ersetzen.
Direkte Bekämpfungsmaßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen allein reichen nicht in jedem Jahr aus. Steigt der Befall an, müssen direkte Bekämpfungsmaßnahmen gegen Feld- und Wühlmäuse erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass Maulwürfe nicht zu Schaden kommen. Diese sind durch die Bundesartenschutz-Verordnung als besonders geschützte Art eingestuft.
Gegen Feld- und Wühlmäuse können Fraßgifte auf Zinkphosphid-Basis eingesetzt werden. Wichtig ist, dass diese nur verdeckt ausgebracht werden. Bei der Wühlmaus werden Fertigköder in Gänge eingebracht oder unter einer Köderstation ausgelegt. In größeren Anlagen kann die Ausbringung auch per Schermauspflug erfolgen. Bei Feldmäusen werden bei trockener Witterung mit einer Legeflinte jeweils fünf Giftweizenkörner oder Giftlinsen je Mäuseloch in die Gänge ausgebracht.
Einsatz von Fallen
Gute Bekämpfungserfolge sind bei Wühlmäusen auch mit Fallen zu erzielen. Allerdings ist diese Maßnahme zeitaufwändiger und erfordert Erfahrung. Drahtfallen sind kostengünstig, doch das Einpassen in die Gänge ist relativ aufwendig und sie sind nur in eine Laufrichtung fängig. In beide Laufrichtungen fängig ist unter anderem die Topcat-Falle, die mit Hilfe eines Suchstabs und passgenauen Lochschneiders gut in den Gang eingefügt werden kann. Allerdings ist die Falle teurer, dafür ist sie aber robust und lange einsatzfähig.
Auch gegen Feldmäuse können Schlagfallen eingesetzt werden, die nah an ein Loch platziert werden müssen. Im Freiland dürfen sie aber nicht offen ausliegen, sondern müssen unter einer Abdeckung gestellt werden.
Weiterer Sachkundenachweis bei Phosphan-Einsatz
Die Anwendung von Phosphan entwickelnden Begasungsmitteln gegen Wühlmäuse mit den Wirkstoffen Aluminium- oder Calciumphosphid ist erlaubnispflichtig. Neben dem Sachkundenachweis Pflanzenschutz muss ein weiterer Sachkundenachweis gemäß Gefahrenstoffverordnung erworben werden, für den eine kostenpflichtige Fortbildung erforderlich ist. Zudem sind viele Auflagen zu beachten, um mögliche Gefahren für Anwender und Umwelt abzuwehren.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.