Tipps für den September
- Veröffentlicht am

Kirschessigfliege
Das Monitoring läuft. Bis zum 23. August 2019 ist nur vereinzelt Befall an Beeren festgestellt worden. Die trocken-heiße Witterung Ende August hat den weiteren Befall ausbremsen können. Aktuelle Ergebnisse für Baden-Württemberg sind unter www.monitoring.vitimeteo.de zu finden. Für Franken werden entsprechende Informationen unter www.vitimonitoring.de veröffentlicht. Zudem werden über die Weinbauberatungen stets aktuelle Hinweise zur Bekämpfungsstrategie herausgegeben.
Bienengefährlich
Sofern eine Bekämpfung der Kirschessigfliege (KEF) notwendig wird, stehen den Winzerinnen und Winzern dieses Jahr drei zugelassene oder genehmigte Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Ein vorbeugender Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen die KEF ist nach bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen nutz- und wirkungslos. Zu beachten ist die jeweilige Bienengefährdungsklasse der Präparate. Nach der Bienenschutzverordnung dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) weder an blühenden Pflanzen (zum Beispiel blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewendet werden.
Volksbegehren "Rettet die Bienen"
Nachdem das Innenministerium in Baden-Württemberg den Antrag auf das Volksbegehren für mehr Artenschutz „Rettet die Bienen“ als rechtlich zulässig eingestuft hat, beginnt nun mit der Unterschriftensammlung die zweite Phase des Volksbegehrens. Sollten 770.000 Stimmen zusammenkommen, dann wird das Gesetz dem Landtag vorgelegt. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, unsere Mitmenschen und Kunden aufzuklären, was bereits seither von der Landwirtschaft für den Artenschutz getan wird und welche Konsequenzen ein solches Gesetz für die Kulturlandschaft und speziell für den Obst- und Weinbau haben würde.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 36/2019.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.