Tipps für den Januar
Im Januar gehts noch mal um den Rebschnitt. In gefährdeten Lagen sollte über eine Frostrute nachgedacht werden. Hier die aktuellen Weinbautipps für den Januar:
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Frostrute
Die klimatischen Veränderungen bringen, durch einen tendenziell früheren Austrieb, eine steigende Spätfrostgefahr mit sich. Die klassische Frostrute ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, im Falle eines Spätfrostereignisses, die Chance auf eine höhere Anzahl gesunder Augen zu vergrößern.
Pflanzenschutz für andere
Wer Pflanzenschutzmittel für andere anwenden will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Baden-Württemberg ist dies das jeweilige Regierungspräsidium. Eine nur gelegentliche Anwendung für andere zum Beispiel bei Krankheit des Nachbarn ist davon nicht betroffen. Anträge sind im Internet unter www.landwirtschaft-bw.info auf den Seiten der Regierungspräsidien zu finden.
Umwandlung von Pflanzrechten
Ende 2020 läuft die Übergangsfrist für die Umwandlung von Pflanzrechten aus. Dies betrifft Rodungen bis zum 31. Dezember 2015. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, sofern das Pflanzrecht noch Gültigkeit besitzt. Hierbei ist die alte Lebensdauer der Wiederbepflanzungsrechte von 13 Jahren entscheidend.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 1/2020.
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