Tipps für den Februar
Im Februar steht die Überprüfung der Drahtrahmenanlage an. Aber auch der Närstoffvergleich und das Beschäftigen mit Neuanpflanzungen sollte nicht vergessen werden. Hier die aktuellen Weinbautipps für den Februar:
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Neuanpflanzungen beantragen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständig für die Genehmigung von Neuanpflanzungen. Zur Förderung des Anbaus in Hang- oder Steillagen werden diese Flächen ab 15 Prozent Neigung priorisiert. Die beantragte Fläche muss bei Antragstellung und bis zur Erteilung des Bescheids unbepflanzt sein. Die Anträge sind im Zeitraum vom 1. Januar bis zum letzten Tag im Februar (Mitternacht) unter Verwendung des bei der BLE (www.ble.de) erhältlichen Antragsformulars einzureichen. Seit diesem Jahr können die Anträge auch elektronisch an die BLE übermittelt werden.
Sonderwünsche für 2021 melden
Die Rebveredler sind jetzt dabei, die Reben für die Pflanzsaison 2021 zu veredeln. Insbesondere wer im kommenden Jahr spezielle Pfropfkombinationen mit bestimmten Sorten, Klonen oder Unterlagen pflanzen will, sollte sich bereits jetzt mit einem Rebveredler in Verbindung setzen.
Nährstoffvergelich anfertigen
Alle Betriebe ab 3 ha Sonderkulturen (zum Beispiel Wein, Erdbeeren, Gemüse) oder einer gesamten landwirtschaftlichen Fläche von mehr als 20 ha oder bei Anfall von mehr als 110 kg N je Hektar aus eigener Viehhaltung sind bei einer Düngung von wesentlichen Nährstoffmengen (50 kg N/ha oder 30 kg P/ha) zum Anfertigen eines Nährstoffvergleichs bis zum 31. März 2020 verpflichtet. Bei Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ist generell ein Vergleich anzufertigen. In Baden-Württemberg wird die Dateneingabe über das Portal www.duengung-bw.de empfohlen. Für die sogenannten „Roten Gebiete“ gelten gesonderte Vorschriften.
In Franken erfolgt die Eingabe über das Serviceportal Ibalis (www.ibalis.bayern.de). Allerdings weichen hier die oben genannten Voraussetzungen zum Erstellen eines Nährstoffvergleichs ab. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Landwirtschaftsämter.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 5/2020.
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