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Düngeverordnung 2020

Das gilt in der Sperrzeit für N-haltige Spurennährstoff-Beizen und Blattdünger

Einige Spurennährstoff-Beizen und Blattdünger enthalten Stickstoff. In einem neuen Merkblatt des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg lesen Sie, was für die Anwendung der Mittel während der Sperrzeit gilt.
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Einige als Beizen oder Blattdünger verwendete Spurennährstoffdüngemittel können  Stickstoff enthalten. Der Gehalt an Stickstoff bewegt sich meist zwischen 3 und 5 Prozent in der Frischmasse. Damit werden die Grenzen für die wesentlichen Stickstoffgehalte von 1,5 Prozent in der Trockenmasse entsprechend DüV häufig überschritten, sodass die Vorgaben der DüV beim Einsatz im Herbst formaljuristisch nicht eingehalten würden.

Aufgrund der Ausgangsstoffe der Spurennährstoff-Beizen und -Blattdünger ist aber davon auszugehen, dass nicht die Stickstoffdüngung im Vordergrund steht. Stickstoff ist hier ein „unvermeidbarer“ Bestandteil als Funktion eines Anwendungs- oder Formulierungshilfsmittels.

Stickstoffzufuhr bis zu 300 Gramm pro Hektar

Da diese Spurennährstoff-Beizen und -Blattdünger in der Regel nur in sehr geringen Mengen eingesetzt werden, ergibt sich je Flächeneinheit und je nach Produkt sowie Aufwandmenge nach guter fachlicher Praxis eine Stickstoffzufuhr von 20 bis 300 g je ha. Diese N-Menge ist im Vergleich zur N-Aufnahme der jeweiligen Kultur als marginal zu bewerten.

Daher wird zur Vermeidung eines möglichen Spurennährstoffmangels bei Winterraps und Wintergetreide die Anwendung entsprechender Spurennährstoff-Beizen und -Blattdünger nach guter fachlicher Praxis während der Sperrzeit bis zu einer Gesamtzufuhr von 5 kg N je ha toleriert.

Sie finden das Bild auch unter www.ltz-bw.de > Arbeitsfelder > Düngung > Düngeverordnung 2020 zum Herunterladen.
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