Tipps für den Oktober
Nach der Lese steht neben den Arbeiten im Keller natürlich auch wieder etwas Papierkram an. Hier die aktuellen Weinbautipps für den Oktober:
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Pachtvertrag
Die Zeit nach der Weinlese wird häufig dazu verwendet, sich mit Flächenplanungen im Betrieb zu beschäftigen. Kaufen oder Verkaufen, Pachten oder Verpachten. Wer Flächen abgeben möchte und auf der persönlichen Ebene keinen Interessenten findet, gibt zumeist in örtlichen Mitteilungsblättern oder Fachzeitschriften eine Anzeige auf. Auch Internetportale haben mittlerweile weite Verbreitung gefunden. Viele Fragen, die sich bei einer Verpachtung ergeben, sind in vorformulierten Pachtverträgen enthalten. Einen entsprechenden Vertrag finden Interessierte auf der Internetseite des Weinbauverbands Württemberg unter www.weinbauverband-wuerttemberg.de im Bereich „für Mitglieder“.
Alte Pflanzrechte retten
Alte Pflanzrechte (Rodung vor dem 1. Januar 2016) können nur dann wieder zur Bestockung einer Fläche genutzt werden, wenn sie in eine Pflanzgenehmigung umgewandelt werden. Damit ist demnächst Schluss. Ein Umwandlungsantrag kann nur noch bis Ende des Jahres 2020 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Aufgrund der Corona-Situation werden alle Pflanzrechte, die im Jahr 2020 ausgelaufen wären, bis 4. Mai 2021 verlängert. Aber Achtung: Auch hier muss der Umwandlungsantrag bis 31. Dezember 2020 gestellt worden sein.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 40/2020.
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