Tipps für den Dezember
Nun neigt sich das verrückte Jahr 2020 dem Ende. Hier die aktuellen Weinbautipps für den Dezember:
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Zuteilung von Neupflanzrechten
Vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein Antrag auf Zuteilung von Neupflanzrechten gestellt werden. Jährlich werden hier circa 300 Hektar Pflanzrechte bundesweit vergeben. Die Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit (zum Beispiel Landschaftsschutz oder Grünlandumbruch) einer weinbaulichen Nutzung der beantragten Fläche obliegt dem antragstellenden Betrieb und ist vor Antragstellung sicherzustellen. Rechte ab einer Hangneigung von 15 Prozent werden priorisiert vergeben. Die Genehmigungsbescheide werden bis zum 1. August eines jeden Jahres versendet. Genehmigungen für Neuanpflanzungen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung. Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Pflanzung der genehmigten Fläche.
Alte Pflanzrechte
Das Pflanzrecht für Rebflächen, die vor dem 1. Januar 2016 in der Weinbaukartei als gerodet gemeldet wurden, erlischt automatisch. Wer diese Altrechte retten will, kann einen „Antrag auf Umwandlung“ stellen. Der Umwandlungsantrag beim zuständigen Regierungspräsidium muss bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt sein. Nutzen kann ein solches Pflanzrecht nur derjenige, der die Rodung gemeldet hat. Gepflanzt werden kann dann bis spätestens zum 31. Dezember 2023. Wer Fragen dazu hat, kann sich beim zuständigen Regierungspräsidium informieren.
Fortbildung Sachkunde
Eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen zur Sachkunde ist seit einigen Jahren Pflicht. Auf der Rückseite des Sachkundekärtchens finden Sachkundige das Datum des Beginns des ersten Fortbildungszeitraums. Für sogenannte „Altsachkundige“ war am 1. Januar 2013 der Start des ersten Dreijahreszeitraums. Aktuell läuft die dritte Phase vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021. Wegen der Pandemiesituation ist es schwierig, Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Daher können in vielen Fällen die gewohnten Winterveranstaltungen nicht in ihrer üblichen Form abgehalten werden. Wenn in den nächsten Monaten die Kontaktbeschränkungen weiter aufrechterhalten werden, wird versucht, digital oder, falls möglich, im Sommer bei Weinbergsbegehungen der Weinbauarbeitskreise, Sachkundefortbildungen anzubieten. Eine digitale Schulung findet im Rahmen des Württemberger Weinbautags am 10. Februar 2021 statt. Anmeldemodalitäten werden rechtzeitig vorher veröffentlicht.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 49/2020.
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