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Bis 30. Juni 2021

Nachbau melden und damit den Züchtungsfortschritt sichern

Für das Anbaujahr Herbst 2020 / Frühjahr 2021 werden in Kürze wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.

Die deutschen Pflanzenzüchter - meist mittelständische Unternehmen - verbessern Sorten ständig, machen sie resistenter gegen Krankheiten und Trockenheit. Sie sind aber auf die Refinanzierung ihres Könnens und ihrer Arbeit angewiesen. „Es ist ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten.

Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2021 verpasst, kann das für den Landwirt empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

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JONAS KLEIN
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