Tipps für den November
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Minimalschnittsysteme
Minimalschnittsysteme sind arbeitswirtschaftlich hochinteressant, weil sie jährliche Gesamtarbeitszeiten von etwa 50 Akh/ ha ermöglichen. Die erzielbaren Weinqualitäten sind für das Basissegment ausreichend. Eine Umstellung im großen Stil ist nicht für jeden Betrieb der richtige Weg, allerdings lassen sich durch einen gewissen betrieblichen Anteil die Arbeitsspitzen etwas besser abfedern.
Pflanzenschutzmittel entsorgen
Den Überblick über die Zulassungssituation der einzelnen Pflanzenschutzmittel zu behalten ist gar nicht so einfach. Auf der Internetseite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) www.bvl.bund.de wird alle drei Monate eine Übersichtsliste mit beendeten Zulassungen veröffentlicht. Hier sind aktuelle Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, sowie Informationen ob eine Beseitigungspflicht vorliegt oder nicht, zu finden. Hierunter fallen im Weinbau beispielsweise die Mittel mit dem Wirkstoff Mancozeb (zum Beispiel Dithane Neo Tec, Dithane Vino WG, Electis, Fortuna Gold, Manfil 80 WP, Moximate 725 WG, Ridomil Gold MZ) oder die Akarizide/Insektizide Envidor und Steward, sowie die Fungizide Galactico, Misha, Systhane 20 EW und Vento Power. Diese Mittel dürfen nicht gelagert werden und müssen unverzüglich ordnungsgemäß beseitigt werden.
Nicht mehr zugelassene oder alte Pflanzenschutzmittel können bei mobilen Schadstoffsammlungen der Kommunen entsorgt werden. Größere Mengen können kostenpflichtig bei speziellen Entsorgungsfirmen wie Kurz Entsorgung GmbH (Ludwigsburg-Poppenweiler), Alba (Heilbronn) oder Prezero (Knittlingen) abgegeben werden. Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln werden kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems Pamira (www.pamira.de) zurückgenommen.
Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 44/2022.
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