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Pflanzenschutz aktuell

Es gibt wieder Notfallzulassungen gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Pflanzenschutzmittel für Notfälle in Zuckerrüben zugelassen. 

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) wieder gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April bis zum 29. Juli 2023 für 120 Tage zugelassen.
Pirimor G kann nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf mit 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha bis Bestandesschluss maximal einmal gespritzt werden. Wartezeit: F.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).

Carnidine beim Schwellenwert oder nach Warndienstaufruf

Für Carnadine (Wirkstoff: Acetamiprid) ist die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren (Grüne Pfirsichblattlaus und Schwarze Bohnenlaus) in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 15. März bis zum 12. Juli 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: 35 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108-1 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23:00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Blattläuse als Virusvektoren

Für Danjiri und Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 30. März bis zum 27. Juli 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Die Anwendung darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 50 % - 15 m; 75 % - 10 m; 90 % - 5 m (NW607-2).

Für alle Acetamiprid-Mittel wurden folgende Anwendungsbestimmungen festgesetzt:
Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
 

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