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Pflanzenschutz aktuell

Unkraut mechanisch bekämpfen

Die nach einer flachen Bodenbearbeitung, zum Beispiel mit einem Strohstriegel, aufgelaufenen Pflanzen (Unkräuter wie Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide oder -raps) sollten mechanisch durch eine flache Bodenbearbeitung bekämpft werden.

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Mit dieser zweimaligen Bodenbearbeitung innerhalb von zwei bis drei Wochen kann der Samenvorrat im Oberboden nachhaltig verringert werden.

Auf Standorten mit einem hohen Quecken- oder Windenbesatz sowie mit sehr schweren Böden bei ungünstiger Witterung kann der Einsatz von Herbiziden von Vorteil sein. Hinweise zu deren Anwendungnach der Ernte und vor der Saat stehen im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2023 in Tabelle 5, Seite 24.

Glyphosatanwendung

Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern und Pflegezonen von Biosphärenreservaten verboten. Auf allen anderen Flächen ist eine Anwendung nur zulässig, nachdem alle Möglichkeiten des integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft beziehungsweise geprüft wurden. Dann kann Glyphosat, wenn die Unkräuter und Ausfallkulturen genügend Blattmasse ausgebildet haben, außerhalb der verbotenen Gebiete auf Ackerflächen angewendet werden zur Vorsaatbehandlung

  • im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens sowie zur Vorsaatbehandlung oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung,
  • zur Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf betroffenen Teilflächen oder
  • zur flächigen Bekämpfung von Unkräutern und Ausfallkulturen auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (CC Wasser 1, CC Wasser 2 und CC Wind).

Dass der Einsatz alternativlos war, ist zu dokumentieren.

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