Notfall in Saatmais und Sortenversuchen
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Das Saatgut kann einmalig mit 87,5 ml/Saatguteinheit Saatgut behandelt werden. Der maximal zulässige Mittelaufwand beträgt 75 ml/ha. Dies entspricht maximal 2 Saatgut-Einheiten (je 50.000 Korn) pro ha. Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden.
In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Aussaat des behandelten Saatgutes verboten.
Auf derselben Fläche darf in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Ausbringung von mit den Wirkstoffen Thiram oder Ziram behandelten Saatgut erfolgen.
Kleinsäuger müssen geschützt werden
Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.
Es darf keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s erfolgen.
Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube sind vollständig in den Boden einbringen.
Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts.).
Hinweis: Der Bezug und die Aussaat von im EU-Ausland mit Korit 420 FS gebeiztem Mais-Saatgut ist unabhängig von dieser Notfallzulassung in Deutschland möglich.
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