GVO-Spuren in Mais
In einer einzigen Maisprobe sind bei den diesjährigen Saatgutuntersuchungen Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entdeckt worden.
von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit/age erschienen am 12.11.2025Nur bei einer einzigen Maisprobe sind im Analysejahr 2025 im Rahmen der Saatgutuntersuchungen Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entdeckt worden. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) waren vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 von den amtlichen Stellen der Bundesländer 731 Saatgutproben von elf verschiedenen Kulturpflanzen auf GVO-Anteile untersucht worden.
Die am häufigsten kontrollierte Kulturart war dabei der Mais mit 465 Proben und einem Anteil von 63,6 Prozent. Dahinter folgten Winter- und Sommerraps mit 195 Proben beziehungsweise 26,7 Prozent. Auf Soja entfielen 40 Proben oder 5,5 Prozent. Mit einer kleinen Probenanzahl ins Visier genommen wurden außerdem Saatgut von Zuckerrüben, Lein, Zuckermais, Luzerne, Tomate, Zucchini und Rote Rübe.
Auch Zuckermais-Saatgut und Leinsamen-Ernteproben wurden im Analysejahr 2025 weiterhin in kleiner Anzahl kontrolliert, da im Jahr 2020 bei dieser Kulturarten Anteile nicht zugelassener GVO nachgewiesen worden waren. Dies erfolgte neben den routinemäßig durchgeführten Kontrollen.
Laut BVL sind in der EU derzeit nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Allerdings gelte in Deutschland seit 2009 auch für diese Pflanzen ein nationales Anbauverbot. Die Bundesrepublik habe für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“-Möglichkeit genutzt. Demnach werde Deutschland – wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch – von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.

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